Beschreibung
Im Rahmen dieser Modellierungsrichtlinie werden Handlungsrahmen und Anleitung zur Erstellung eines Gebäu-demodells gegeben. Dabei werden den Modellerstellern in zwei Kapiteln der Aufbau der Modellstruktur (Kap 3) und die Art und Weise (Kap 4) vermittelt und dargestellt. Die Inhalte stellen dabei eine Maximalanforderung dar. Explizit wird darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie ausschließlich die 3D-Modellierung abbildet. Daher wird die Eingabe von Informationen zu Bauteilen ausgeschlossen (dies ist Bestandteil der AIA/LOI), und somit auch die 4D- und 5D-Modellierung.